Die Kosten einer 24 Stunden Betreuung richten sich in erster Linie
nach dem Pflegebedarf und dem daraus resultierendem Pflegeaufwand
Das Pflegegeld wird nach dem Ausmaß des Pflegebedarfs, unabhängig von Einkommen und Vermögen wie folgt bemessen:
Pflegebedarf in Stunden pro Monat |
Pflegestufe |
mtl. Betrag |
Mehr als 65 Stunden |
1 |
€ 192,00 |
Mehr als 95 Stunden |
2 |
€ 354,00 |
Mehr als 120 Stunden |
3 |
€ 551,60 |
Mehr als 160 Stunden |
4 |
€ 827,10 |
Mehr als 180 Stunden, wenn - ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist |
5 |
€ 1.123,50 |
Mehr als 180 Stunden, wenn - zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese - eine 24 Stunden Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist, weil |
6 |
€ 1.568,90 |
Mehr als 180 Stunden, wenn - keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller - ein gleich zu achtender Zustand vorliegt |
7 |
€ 2.061,80 |
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Förderung des Sozialministeriumsservice für die 24 Stunden Betreuung beträgt € 800,00 pro Monat
bei 2 selbstständigen PersonenbetreuerInnen und ab der Pflegestufe 3.
Voraussetzung ist außerdem das !Nichtüberschreiten! der Pensionshöhe von € 2.500,- (netto).
Bitte beachten Sie die steuerliche Absetzbarkeit der gesamten Pflegekosten unter "Außergewöhnliche Belastungen".
Das Honorar der BetreuerInnen erhöht sich um ca. 25% wenn im Haushalt zwei pflegebedürftige Personen leben.
Honorar der BetreuerInnen (je nach Pflegestufe) |
von € 85,00 bis € 110,00 |
/ Tag |
Reisekosten der BetreuerInnen |
ca. € 180,00 |
/ Turnus |
Qualitätssicherung |
€ 120,00 |
/ Monat |
Einmalige Vermittlungs- und Betreuungsgebühr abhängig vom Verwaltungsaufwand |
€ 390,00 |
/ Einmalig |
Kost und Logis für die Betreuungskräfte |
Individuell je nach Lebensstandard und Gewohnheit |
/ Turnus |
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.