Die Kosten einer 24 Stunden Betreuung richten sich in erster Linie
nach dem Pflegebedarf und dem daraus resultierendem Pflegeaufwand

 

Das Pflegegeld wird nach dem Ausmaß des Pflegebedarfs, unabhängig von Einkommen und Vermögen wie folgt bemessen:

Pflegebedarf in Stunden pro Monat

Pflegestufe

mtl. Betrag

Mehr als 65 Stunden

1

€ 192,00

Mehr als 95 Stunden

2

€ 354,00

Mehr als 120 Stunden

3

€ 551,60

Mehr als 160 Stunden

4

€ 827,10

Mehr als 180 Stunden, wenn

- ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

5

 1.123,50

Mehr als 180 Stunden, wenn

- zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese
   regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder

- eine 24 Stunden Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist, weil
   die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist

6

 1.568,90

Mehr als 180 Stunden, wenn

- keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller
   Umsetzung möglich sind oder

- ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

7

 2.061,80

 
 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Die Förderung des Sozialministeriumsservice für die 24 Stunden Betreuung beträgt € 800,00 pro Monat
bei 2 selbstständigen PersonenbetreuerInnen und ab der Pflegestufe 3.
Voraussetzung ist außerdem das !Nichtüberschreiten! der Pensionshöhe von € 2.500,- (netto).
Bitte beachten Sie die steuerliche Absetzbarkeit der gesamten Pflegekosten unter "Außergewöhnliche Belastungen".
Das Honorar der BetreuerInnen erhöht sich um ca. 25% wenn im Haushalt zwei pflegebedürftige Personen leben.

 

Honorar der BetreuerInnen (je nach Pflegestufe)

von € 85,00 bis  110,00

 / Tag

Reisekosten der BetreuerInnen

ca.  180,00

 / Turnus

Qualitätssicherung

 120,00

 / Monat

Einmalige Vermittlungs- und Betreuungsgebühr abhängig vom Verwaltungsaufwand

 390,00

 / Einmalig

Kost und Logis für die Betreuungskräfte

Individuell je nach Lebensstandard und Gewohnheit

 / Turnus

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.